Weiterer Baustopp für Windpark in Georgsdorf

Auch Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gibt NABU Recht

Gerhard Busmann, Vorsitzender des NABU Grafschaft Bentheim, ist über die Gerichtsentscheidungen erleichtert: „Beim Konflikt zwischen regenerativer Energieerzeugung durch Windkraft einerseits und dem Artenschutz andererseits geht es immer um den konkreten Standort. In Georgsdorf überwiegen deutlich die artenschutzrechtlichen Belange und die Gerichte haben dies nun bestätigt.“

Der Windpark Georgsdorf mit seinen acht Windkraftanlagen war vom Landkreis Grafschaft Bentheim Ende 2016 genehmigt worden. Gegen diese Genehmigung hatte der NABU Widerspruch eingelegt und gleichzeitig beim VG Osnabrück in einem Eilverfahren einen Baustopp beantragt. Das VG hatte diesem Antrag Recht gegeben und die Errichtung der Anlagen mit Beschluss vom 10.5.2017 untersagt. Gegen den Beschluss des VG hatten sowohl der Windkraftbetreiber als auch der Landkreis Beschwerde beim OVG in Lüneburg eingereicht. Das OVG hat diese Beschwerde nun zurückgewiesen.
 

 Viele Fakten sprechen gegen den geplanten Windpark in Georgsdorf:

Westlich von Georgsdorf hat ein Vorhabenträger einen Antrag auf Genehmigung von acht Windkraftanlagen gestellt. Die betroffene Fläche liegt genau zwischen den beiden Gebietsteilen des EU-Vogelschutzgebietes „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“. Naturschützer halten die Beeinträchtigungen des Schutzgebietes durch den geplanten Windpark für so gravierend, dass eine Verwirklichung mit allen Mitteln verhindert werden muss. Der NABU hat deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Osnabrück zu Aufhebung der Baugenehmigung gestellt.

 

Zur Vorgeschichte:

Bereits 2014 hat die Samtgemeinde Neuenhaus durch eine Änderung ihres Flächennutzungsplanes eine Potentialfläche für Windkraftanlagen in Georgsdorf zwischen den EU Vogelschutzgebieten „Georgsdorfer Moor“ und „Dalum - Wietmarscher Moor“ ausgewiesen. Die von den Umweltverbänden BUND und NABU vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden vom Rat der Samtgemeinde Neuenhaus zurückgewiesen. Ebenfalls zurückgewiesen wurden die fachlichen Bedenken der Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat die Flächennutzungsplanänderung trotz der selbst vorgetragenen Bedenken genehmigt, so dass diese im Mai 2015 rechtskräftig wurde.

Diese Genehmigung erfolgte auch in Kenntnis von Verfahrensfehlern, da nicht alle relevanten Gutachten fristgerecht erstellt und öffentlich ausgelegt wurden. Beide Umweltverbände haben daraufhin einen Anwalt beauftragt, eine Mängelrüge vorzubereiten, die dann auch fristgerecht eingereicht wurde.

Ungeachtet der fehlerhaften Flächennutzungsplanausweisung hat ein Investor eine Bau- genehmigung zur Errichtung von acht Windkraftanlagen vom Landkreis Grafschaft Bentheim im Dezember 2016 erhalten.

Die beiden betroffenen EU-Vogelschutzgebietsteile sind nach Auffassung der Umweltverbände von derart wichtiger Bedeutung für zahlreiche Brut- und Rastvogelarten, dass alle Beeinträchtigungen der beiden Vogelschutzgebiete vermieden werden müssen. Gerade in der von einer industriellen Landwirtschaft geprägten Grafschaft Bentheim sind diese Rückzugsräume von lebenswichtiger Bedeutung für viele gefährdete und vom Aussterben bedrohte Vogelarten. In beiden Mooren wurde gerade erst mit der Renaturierung abgetorfter Flächen begonnen. Die positive Entwicklung der bisher renaturierten Moorflächen lässt sich bereits jetzt nachweisen: Nicht nur bedrohte Brutvogelarten finden sich wieder ein, auch für Zugvögel und Wintergäste stellen beide Moore neue Rast- und Überwinterungsflächen dar. Aber durch den geplanten Windpark würden diese Bemühungen wieder zunichte gemacht.

Der Erhalt einer störungsfreien Landschaft im Umfeld der renaturierten Moore darf nicht den finanziellen Interessen Einzelner geopfert werden. Dieses Anliegen ist beiden Umweltverbänden derart wichtig, dass sie auch eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen. Ein Anwalt ist bereits mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt worden.

Gleichwohl betonen BUND und NABU, dass sie der Windenergienutzung grundsätzlich positiv gegenüberstehen, vorausgesetzt, die Wahl der Standorte erfolgt nicht zu Lasten geschützter Vogel- und Fledermausarten und stellt eine vertretbare Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.